top of page

PLATZORDNUNG

  • Beim Betreten des Ausbildungsplatzes sind alle Hunde an der Leine zu führen

  • Die Benützung des Ausbildungsplatzes ist nur Dienstag und Donnerstag von 16:00 bis 20:30 Uhr und Samstag von 13:00 bis 19:30 Uhr gestattet.

  • Das Freilaufen- und Spielenlassen während den Ausbildungszeiten ist nur in den dafür vorgesehenen Freilaufzonen gestattet.

  • In den Pausen müssen die Hunde bei den Hundeführern oder im Fahrzeug verwahrt werden. Bei kurzfristig angehängten Hunden ist darauf zu achten, dass diese nicht bellen.

  • Das Vereinsgelände sowie die nähere Umgebung sind von Verunreinigungen durch Hundekot frei zu halten (Hundekotsackerl).

  • Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinshaus ist aus hygienischen Gründen verboten.

  • Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind vom Ausbildungsplatz fern zu halten.

  • Für sämtliche durch Hunde verursachte Schäden haftet ausschließlich der Hundehalter, für persönliche Wertgegenstände der Besitzer.

  • Den Anordnungen der Vereinsleitung und des Ausbildungspersonals ist Folge zu leisten.


Die Vereinsleitung

ÖGV St. Georgen i. Att.

bottom of page