PLATZORDNUNG
Beim Betreten des Ausbildungsplatzes sind alle Hunde an der Leine zu führen
Die Benützung des Ausbildungsplatzes ist nur Dienstag und Donnerstag von 16:00 bis 20:30 Uhr und Samstag von 13:00 bis 19:30 Uhr gestattet.
Das Freilaufen- und Spielenlassen während den Ausbildungszeiten ist nur in den dafür vorgesehenen Freilaufzonen gestattet.
In den Pausen müssen die Hunde bei den Hundeführern oder im Fahrzeug verwahrt werden. Bei kurzfristig angehängten Hunden ist darauf zu achten, dass diese nicht bellen.
Das Vereinsgelände sowie die nähere Umgebung sind von Verunreinigungen durch Hundekot frei zu halten (Hundekotsackerl).
Das Mitnehmen von Hunden in das Vereinshaus ist aus hygienischen Gründen verboten.
Kranke Hunde und läufige Hündinnen sind vom Ausbildungsplatz fern zu halten.
Für sämtliche durch Hunde verursachte Schäden haftet ausschließlich der Hundehalter, für persönliche Wertgegenstände der Besitzer.
Den Anordnungen der Vereinsleitung und des Ausbildungspersonals ist Folge zu leisten.
Die Vereinsleitung
ÖGV St. Georgen i. Att.